WAS WIR FÜR SIE TUN

Bei uns erhalten Sie Informationen aus erster Hand. Als Gewerbeverein vertreten wir die Interessen der Gewerbetreibenden. Wir stärken unseren Standort Schaafheim. Der Jahresbeitrag beträgt nur 60 Euro. Wenn Sie Mitglied werden möchten, können Sie sich hier den Aufnahmeantrag herunterladen. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es uns per Fax oder Post zu.

Der Vorstand

Reinhard Trippel

1. Vorsitzender / Schriftführer

Gärtnerei Trippel
Schlierbacher Weg 4-8
64850 Schaafheim
Tel. 06073 9508
E-Mail

Bernd Hock

2. Vorsitzender

Hock Mobile
Burggartenstraße 2
64850 Schaafheim
Tel: 06073 9032

Ulla Truschel

Rechnerin

Truschel Immobilien
Dieselstraße 4
64850 Schaafheim

Tel. 06073 7424526
E-Mail

Bernd Knöll

Schriftführer

ELA Verleih & Vertrieb
Schlierbacher Weg 9
64850 Schaafheim
Tel. 06073 87758
E-Mail

Lothar Dörr

Beisitzer

Blickpunkt Dörr
Lindenstr. 21
64850 Schaafheim
Tel. 06073 980179
E-Mail

Sascha Eckert

Beisitzer

Come Connect GmbH
Babenhäuserstr.1
64850 Schaafheim
Tel. 06073 740232
E-Mail

Holger Giebeler

Beisitzer

Magascreen Kommunikation und Design
Beunegasse 16
64850 Schaafheim
Tel. 06073 731541
E-Mail

Miriam Lutz

Beisitzerin

Vereinigte Volksbank Maingau eG
Platanenallee 19
64832 Babenhausen
Tel.: 06073 601-5537
E-Mail

Eduard Tomaszewski

Beisitzer

Steuerberater
Industriering 10B
64850 Schaafheim
Tel. 06073.74880
E-Mail

UNSERE MITGLIEDER IM ÜBERBLICK

Hier finden Sie die Geschäfte und Unternehmen der Gemeinde Schaafheim sortiert nach Branchen.

Die Geschichte

1985 fand im alten Ortskern der Gemeinde Schaafheim der 1. Schaafheimer Weihnachtsmarkt statt, der von den Gewerbetreibenden Schaafheims gestaltet wurde. Kurz danach entstand zusammen mit dem damaligen Bürgermeister die Idee, einen „Gewerbeverein Schaafheim” zu gründen.

1986 wurde am 29. Juli der Gewerbeverein Schaafheim e.V. in das Vereinsregister eingetragen.

1987 fand auf dem Gelände und in der Sport- und Kulturhalle Schaafheim die erste Gewerbeschau der Schaafheimer Gewerbetreibenden statt. Das alle vier Jahre stattfindende Ereignis ist mittlerweile zu einem beliebten Anziehungspunkt für Interessierte aus Schaafheim und der Region geworden.

1997 enstand die Idee des verkaufsoffenen Sonntags. Viele Geschäfte Schaafheims hatten geöffnet und es wurde für alle einiges geboten.

2004 luden wir zu einem Einkauf bis in die Nacht ein.

2009 fand am 27. September ein verkaufsoffener „Bunter-Wahl-Sonntag” statt.

Auch in den nicht erwähnten Jahren fanden immer wieder Veranstaltungen wie Gewerbeschauen, verkaufsoffene Sonntage, Stammtisch für die Mitglieder, sowie Ausflüge des Gewerbevereins statt.

Mit unserer Unterstützung wurde das Praktikumsmodell für Schüler eingeführt. Hier arbeiten die Schule, die Gemeinde und auch die evangeliche Kirche mit den Gewerbetreibenden eng zusammen.

Die Satzung

§1 Name und Sitz

Der Gewerbeverein Schaafheim e.V. (nachstehend „Gewerbeverein“ genannt) ist eine Vereinigung selbständiger Unternehmer aus Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleistung und freien Berufen.
Er führt den Namen „Gewerbeverein Schaafheim e.V.“ nach Eintragung.
Sitz des Vereins ist 64850 Schaafheim.


§2 Zweck

Zweck des Gewerbevereins ist es, die Selbstständigen als Träger freiheitlicher Lebensform zusammenzufassen und sie in ihrer Stellung in Wirtschaft und Gesellschaft zum Wohle der Gesamtheit zu erhalten, zu schützen und zu stärken. Diese Aufgaben sollen erfüllt werden durch

a) Erörterung der den gewerblichen Mittelstand berührenden Fragen
auf wirtschaftssteuer-, sozial- und gesellschaftspolitischem Gebiet.

b) einen regen Erfahrungsaustausch sowohl auf örtlicher Ebene als auch im Kontakt mit anderen Gewerbevereinen.

c) durch Verbreitung von Informationen und Stellungnahme zu aktuellen, die Selbstständigen betreffenden Probleme.

d) Beratung der Mitglieder in wirtschaftlichen, beruflichen und sozialen Belangen.

e) ein Mitspracherecht bei der Gemeindeverwaltung für alle Fragen und Probleme, die mit dem örtlichen Gewerbe zusammenhängen.

f) gemeinsame Werbung und gemeinsame Ausstellungen.


§3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§4 Mitgliedschaft

Mitglieder des Gewerbevereins können werden:

a) alle selbstständigen Unternehmer im Sinne des §1 dieser Satzung, die ihr Gewerbe in der Gemeinde Schaafheim angemeldet haben und dieses hier oder anderwärts ausüben.

b) solche zu §4a dieser Satzung genannten Unternehmer, die andernorts ihr Gewerbe angemeldet haben, dieses aber überwiegend in der Gemeinde Schaafheim ausüben, ausgenommen Handelsketten.

c) alle freiberuflich Schaffenden der Gemeinde Schaafheim.


§5 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Gewerbeverein beginnt rückwirkend mit dem Tag der schriftlichen Beitrittserklärung, nachdem der Vorstand auf seiner diesem Tage folgenden Sitzung der Beitrittserklärung mehrheitlich zugestimmt hat. Lehnt der Vorstand den Antrag auf Aufnahme eines Mitglieds ab, so steht dem Betroffenen die Einberufung der Mitgliederversammlung zu. Deren Entscheidung ist endgültig. Die Mitgliedschaft besteht zunächst für die Dauer eines Jahres und verlängert sich jeweils automatisch zum nächsten Jahresende, wenn sie nicht mit vierteljährlicher Frist zum Jahresende aufgekündigt wird. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Ein Ausschluss erfolgt auf mehrheitlichen Vorstandsbeschluss, wenn ein Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder den Sinn und Zweck des Gewerbevereins verstößt oder ihn schädigt sowie bei Rückstand der Beitragszahlung oder anderer Verbindlichkeiten gegenüber dem Gewerbeverein länger als ein Jahr. Ausgeschiedene oder ausgeschlossenen Mitglieder haben keinen Auseinandersetzungsanspruch gegenüber dem Vereinsvermögen. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung ernannt, wenn sie sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.


§6 Organe

Organe des Gewerbevereins sind
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung


§7 Der Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt den Gewerbeverein gerichtlich und außergerichtlich.

Er besteht aus dem

  • 1. Vorsitzenden
  • 2. Vorsitzenden
  • Schriftführer
  • Rechner
  • 5 Beisitzern

Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende
Jeder ist für sich allein vertretungsberechtigt.

Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereint werden. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes nehmen bis zur Ersatzwahl die anderen Vorstandsmitglieder dessen Aufgaben wahr. Jedes Vorstandsmitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung jederzeit abberufen werden. Der Vorstand erstattet der Mitgliederversammlung regelmäßig, jedoch mindestens einmal im Jahr, Bericht über die Tätigkeit und ruft im Bedarfsfall Quartalsversammlungen bzw. Vorstandssitzungen ein.


§8 Mitgliederversammlung

Der Vorstand lädt die Mitglieder schriftlich zur jährlichen Mitgliederversammlung mit einer Frist von 10 Tagen ein. Die Einladung muss neben dem Zeitpunkt und Versammlungsort eine Tagesordnung enthalten, damit sich jedes Mitglied auf die Versammlung vorbereiten kann. Quartalsversammlungen für alle Mitglieder sowie Vorstandssitzungen werden kurzfristig einberufen.

In jeder Versammlung hat jedes Mitglied Rederecht und kann Anträge einbringen. Über die Anträge ist abzustimmen. Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch Handheben. Die einfache Mehrheit entscheidet über die Annahme oder Ablehnung des Antrags bzw. der Wahl. Die Vorstandswahl wird geheim durchgeführt, Anträge die eine Satzungsänderung beinhalten, erfordern eine Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder. Beschlussfähig ist grundsätzlich jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder. Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen durch den Vorstand einberufen werden, wenn mindestens 25% der Mitglieder dies verlangt. Über die Beschlüsse jeder Mitgliederversammlung ist zu Beweiszwecken eine Niederschrift durch einen von der Versammlung gewählten Protokollführer aufzunehmen. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben.


§9 Vereinsvermögen

Durch die Mitgliedschaft erwirbt niemand Anteile am Vereinsvermögen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vermögen für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden. Beschlüsse über künftige Verwendungen des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgefüllt werden.


§10 Mitgliedsbeitrag

Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die ordentliche Jahresversammlung der Mitglieder. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Beitrags befreit.

FOLGEN SIE UNS

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Wir informieren Sie exklusiv über Veranstaltungen und Neuigkeiten aus der Unternehmens- und Gewerbewelt der Gemeinde Schaafheim.

Unser Blog

Betriebsbesichtigung bei Radwelt BONNET

Schaafheim, 26.07.2023: Der Gewerbeverein waren gemeinsam mit Bürgermeister Daniel Rauschenberger zu Gast bei Radwelt Bonnet. Schaafheim, 26.07.2023: Der Gewerbeverein waren gemeinsam mit Bürgermeister Daniel Rauschenberger zu Gast bei Radwelt Bonnet. Bei der sehr interessanten Betriebsbesichtigung wurden die Verkaufsfläche, die hochmodern ausgestattete Werkstatt und das riesige Lager „unter die Lupe genommen“.

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